Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen für einen bariatrischen Eingriff?

Die chirurgische Therapie ist langfristig die einzig wirksame Behandlung des krankhaften Übergewichtes bei Patienten mit einem Body Mass-Index > 35 kg/m2 und entsprechenden Begleiterkrankungen. Darin sind sich die verschiedenen nationalen Fachgesellschaften (SMOB) und die Weltorganisation IFSO (International Federation for Surgery of Obesity) einig.

Verschiedene medizinische Voraussetzungen für einen Eingriff müssen bei jedem Patienten jedoch erfüllt sein, wie z.B. Abwägen des Operationsrisikos für den einzelnen Patienten, Kooperationsfähigkeit, Einverständnis für die notwendige lebenslange Nachsorge nach einem Eingriff und der klare Wille, sich den diätetischen Anforderungen bei den verschiedenen Operationsverfahren zu unterziehen, damit Komplikationen vermieden werden können.

Neben diesen medizinisch definierten Bedingungen haben Politik und Gesundheitsbehörden – namentlich die Eidgenössische Leistungskommission (ELK) – unabdingbare Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für Übergewichtsoperationen durch die Krankenversicherungen festgelegt.

 

In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Kosten werden übernommen:

  • bei Patienten, die zwischen 18-65 Jahre alt sind (Patienten unter 16 Jahren und solche über 65 Jahren dürfen nur in hochspezialisierten Zentren operiert werden, sog. Referenzzentren). Eine zusätzliche Kostengutsprache des Vertrauensarztes der Krankenkasse ist in gewissen Fällen sinnvoll.
  • bei einem BMI > 35 kg/m2
  • bei erfolgloser adäquater konservativer Therapie zur Gewichstreduktion unter ärztlicher Anleitung und Kontrolle (während insgesamt zwei Jahren innerhalb der letzten paar Jahre; die anerkannte Mindestdauer pro Therapieversuch beträgt einen Monat)
  • bei einem BMI>50 kg/m2 reicht ein einjähriger konservativer Therapieversuch 

 

Kostengutsprachegesuche für bariatrische Eingriffe sind für die hochspezialisierten Primär- und Referenzzentren nicht notwendig. Trotzdem kommt es vor, dass eine Krankenkasse aus gewissen Gründen ein Kostengutsprachegesuch einfordert.

Der Eingriff muss an einem Spitalzentrum durchgeführt werden, das über ein interdisziplinäres Team mit der notwendigen Erfahrung verfügt (Übergewichtschirurgie, Innere Medizin/Bariatrie, Ernährungsberatung, Psychotherapie, 24h-Notfalldienst 365 Tage/Jahr, Intensivpflegestation oder mind. "Intermediate Care"). Des Weiteren muss die Klinik von der SMOB (Swiss Study Group for Morbid Obesity and Metabolic Disorder) akkreditiert sein und von der GD (Gesundheitsdirektion) des Kantons eine Erlaubnis für die Übergewichtschirurgie haben, da die Krankenkassen die Kosten sonst nicht übernehmen müssen. Die Klinik muss ferner ein Evaluationsregister führen.

 

 

ÄRZTLICHE LEITUNG

 

Dr. med.

Mischa Feigel

 

Facharzt FMH für Chirurgie

spez. Viszeralchirurgie

 

Zentrum für Viszeralchirurgie und Bariatrie

 

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